Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Projekte

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Wiederaufbauplan der Hochwasserschäden aus 2021

Im Lauf des 14. Juli 2021 zog zwischen 10:00 und 20:00 Uhr auch über das Gebiet des Aggerverbands ein Starkregenband hinweg – mit zum Teil deutlich über 100 Millimeter Niederschlag. Vor allem den nördlichen Bereich traf es heftig. Vorrangig an Agger, Leppe und Sülz entstanden erhebliche Schäden, die deutlich das Ausmaß des großen Hochwassers vom 3. Mai 2001 übertrafen. Neben den Gewässerläufen war auch eine Vielzahl von Abwasseranlagen betroffen.

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Renaturierung eines namenlosen Siefen in Neunkirchen-Seelscheid

Südlich der Ortslage Weesbach in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid hat der Aggerverband vor einigen Jahren eine Teichanlage im Tal eines namenlosen Nebengewässers des Wenigerbaches gekauft, um auf dem Grundstück nach Maßgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ökologische Verbesserungen umzusetzen. Aus dem knapp einen Kilometer langen Bach mit einem Einzugsgebiet von weniger als 0,5 km² wurden damals insgesamt sieben angelegte (Fisch-)Teiche gespeist.

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Leitbildgerechte Umgestaltung der Bröl in Homburg-Bröl (Nümbrecht)

Für das Gewässersystem der Brölbäche wurde gemäß verschiedener Studien* bereits ab Anfang der 2000er Jahre nachgewiesen, dass Potentiale für den dauerhaften Aufbau einer selbstreproduzierenden Lachspopulation vorhanden sind. Über die Anforderungen hinaus, die die europäischen Richtlinien an den ökologischen Zustand der Gewässer stellen, sollte daher die Bröl als Lachslaichgewässer entwickelt werden.

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Gewässerentwicklung im Restriktionsbereich -  Aufwertung des Derenbachs im Bereich Winterscheider Mühle

Der Derenbach ist nach dem Waldbrölbach das größte Nebengewässer der Bröl und hat daher eine besondere ökologische Relevanz. Somit kommt der Durchgängigkeit des Bachs, insbesondere für Wanderfischarten, eine spezielle Bedeutung zu.

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Neuer Retentionsraum an der Leppe im Bereich der Ortslage Blumenau

Schon im Jahr 2019 hat der Aggerverband begonnen ein Retentionsraumkonzept für den Unterlauf der Leppe aufzustellen. Auslöser war die Novellierung des Landeswassergesetz (LWG), welche den Ausgleich von kleineren Eingriffen in den Gewässerrückhalteraum über ein sog. zentrales Hochwasserschutzregister ermöglicht.

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