Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Ökokonto und Kompensation Blau

Ökokonten nach § 32 LNatSchG NRW und ÖkokontoVO dienen dem Ausgleich für Eingriffe in Natur- und Landschaft, der bei Bauvorhaben erforderlich werden kann. Hierfür werden Teilbereiche der Landschaft in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden ökologisch aufgewertet. Die Entwicklung von Gewässern und ihren Auen stellt immer auch eine ökologische Aufwertung dar, weshalb im Fachbereich Gewässerentwicklung mehrere Ökokonten geführt werden.

Es besteht jeweils ein Ökokonto im Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK), im Rhein-Sieg-Kreis (RSK) und im Oberbergischen Kreis (OBK). Zusätzlich wurde in Kooperation mit dem RBK und dem RSK sowie den Kommunen Lohmar, Overath, Rösrath und Troisdorf das Interkommunale Ökokonto AggerSülzAue ins Leben gerufen. Die Berechnung der ökologischen Aufwertung erfolgt nach dem eigens zu diesem Zweck entwickelten Verfahren „Kompensation Blau“ und wird in der Werteinheit „Ökopunkt“ beziffert.

Die generierten Ökopunkte werden für den Ausgleich eigener Bauprojekte, z. B. Bau von Retentionsbodenfiltern, Erweiterung von Kläranlagen, verwendet und u. U. auch an andere Vorhabenträger verkauft. Durch den Verkauf der Ökopunkte werden Gewässerentwicklungsmaßnahmen refinanziert. Einen Überblick über die Ökokonto-Maßnahmen des Aggerverbandes verschafft folgender Link:

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