Probenentnahme von einer schwimmenden Plattform, Aggerverband.
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Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung dient der Pflege und Entwicklung unserer Bäche und Flüsse und kommt somit der Umwelt und allen hier lebenden Menschen zugute. Durch die Unterhaltungsmaßnahmen wird die Entwässerungsfähigkeit der Gewässer unterstützt und erhalten. So können Überflutungsgefahren vermindert und der Abfluss bei Hochwasser erleichtert werden.

Dabei gilt heute der Grundsatz, die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. In der Vergangenheit ausgebaute Gewässer sollen wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden.

Durch die angestrebte Naturnähe werden der Wasserrückhalt in der Fläche sowie der natürliche Wasserhaushalt mit der Grundwasserneubildung gestärkt.

Unterhaltungsbetrieb

Mit der Gewässerunterhaltung beim Aggerverband sind insgesamt 35 Mitarbeitende beschäftigt. Die Arbeiten werden von drei Betriebsbereichen durchgeführt. Der Bereich der oberen Agger (bis Derschlag), das Wiehlgebiet, das Brölgebiet und der Bereich der Wisser und der Holpe werden vom Standort Waldbröl-Brenzingen betreut, das Einzugsgebiet der Agger ab Gummersbach-Derschlag bis zur Mündung, das Sülzgebiet und die zugehörigen Nebengewässer wie z. B. Sessmarbach, Rospe, Walbach, Naafbach, Leppe und Lennefe werden von Gummersbach-Brunohl aus betreut.

Die Ansprechpartnerinnen und -partner für unsere Betriebsbereiche können Sie der Infografik „Übersichtsplan“ entnehmen.

Unser Betrieb bildet regelmäßig junge Leute im Wasserbau aus.

Unterhaltungsmaßnahmen

Zu den Tätigkeiten der mit der Unterhaltung beschäftigten Gewässerwarte gehört das Anpflanzen von standortgerechten Gehölzen, der Einbau von Totholz als wichtigem ökologischen Lebensraum und zur Strukturanreicherung des Gewässers und auch das Erstellen naturnaher Uferstreifen durch Auszäunung. Unsere Baumaschinen setzen sie unter anderem bei Arbeiten zur Rückführung ausgebauter Gewässer in einen naturnahen Zustand ein, z. B. auch durch Rückbau von Verrohrungen und anderer Anlagen am Gewässer, Schaffung von Durchgängigkeit für Fische und andere aquatische Lebensformen durch Rückbau von Schwellen sowie beim Rückbau des Uferverbaus. Das Ziel ist die Stärkung der eigendynamischen Entwicklung der Gewässer durch Rückbau des Uferverbaus und anderer Befestigungen.

Zur Erhaltung der Entwässerungsfunktion der Gewässer sind der Rückschnitt von abflussbehindernden Gehölzen, die Bergung abflussbehindernder Sturzbäume und die Ausführung von Mäharbeiten, sofern abflussbehindernder Bewuchs entsteht, erforderlich. Zur Verminderung der Überschwemmungsgefahren bei Hochwasser werden Verlandungen überprüft und bei Bedarf geräumt. An den bekannten Problemstellen werden regelmäßige Kontrollen auf Abflusshindernisse durchgeführt. Auch das Sammeln und Entsorgen von Abfall aus dem Gewässer gehört zu den Aufgaben der Gewässerunterhaltung.

Die Unterhaltungsmaßnahmen werden mit den Wasserbehörden und Naturschutzbehörden abgestimmt. Hierzu werden jährlich Unterhaltungspläne mit einem regelmäßigen Umfang von rd. 250 Maßnahmen aufgestellt.

Zusätzlich zum Unterhaltungsplan bearbeiten wir jährlich mehrere hundert Eingaben von Gewässeranliegern, Bürgern und Behörden.

Sämtliche Arbeiten an den Gewässern müssen an den gesetzlichen Bewirtschaftungszielen, also am Ziel der Erreichung und Erhaltung eines guten ökologischen Zustandes, ausgerichtet sein. Dabei sind die Vorgaben der „Blauen Richtlinie“ des Landes NRW zu beachten. Die Eingriffe in die Gewässer wie z. B. Sohlräumungen sind auf das Nötigste zu minimieren.

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